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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehramt Wirtschaftswissenschaften für Realschulen und Gymnasien an der Universität Bayreuth studieren

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Praktika

Die aktuellen Informationen zu den Praktika erhalten Sie auf der Webite des Praktikumsamts.

Art der Praktika
Nach § 34 (1) der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) müssen folgende Praktika abgeleistet werden:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer beiden Studienfächer

Prüfingsämter

Prüfungsämter der Universität Bayreuth unter: Prüfungsämter Lehramt

​OrienterungspraktikumEinklappen

Die Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer zu absolvieren. Mindestens eine Woche ist dabei an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule zu absolvieren. Es wird zudem empfohlen, auch eine Schulart kennen zu lernen, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird.

Der Studierende wendet sich nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Schulleitung der jeweiligen Schule. 

Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums abgeleistet werden. Es muss vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Blockpraktikums abgeleistet sein.

Praktika für das Lehramt an Gymnasien in Oberfranken

Ansprechpartner:

Praktikumsamt für Gymnasien in Oberfranken (weiterführender Link)

Praktika für das Lehramt an Realschulen in Oberfranken

Ansprechpartner:

Praktikumsamt für Realschule in Oberfranken (weiterführender Link)

​Pädagogisch didaktisches BlockpraktikumEinklappen

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen.

Zur Ableistung von Blockpraktika und studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung hat für Studierende des Lehramtes an Realschulen bis zum 1. Dezember bzw. 1. Juni eines Jahres zu erfolgen. Für das Lehramt an Gymnasien endet die Anmeldefrist drei Wochen vor Beginn des Praktikums. Nach vorheriger Zustimmung des Praktikumsamtes ist es auch möglich, das pädagogisch-didaktische Blockpraktikum in anderen Bundesländern abzuleisten. Das Praktikum muss in der Schulart abgeleistet werden, für die die Unterrichtsbefähigung angestrebt wird.

Studierende, die das Lehramt für Gymnasien anstreben, erhalten Formulare im Internet und beim Praktikumsamt. Sie richten Ihre Anmeldung an:

Ansprechpartner: 

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum Gymnasium (weiterführender Link)

Für Studierende des Lehramtes an Realschulen ist die Anmeldung für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und für das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum nur über folgende Internetseite möglich:

http://www.realschule.bayern.de/seminar/studium/praktikumsanmeldung/

​Studienbegleitendes fachdidaktisches PraktikumEinklappen

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum kann an den vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder in dessen Auftrag von den Praktikumsämtern zu diesem Zweck den einzelnen Hochschulen zugeteilten Realschulen bzw. Gymnasien absolviert werden. Es soll möglichst nicht vor dem dritten Semester und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Es ist innerhalb eines Semesters abzuleisten und findet einmal pro Woche statt.

Es umfasst vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung und soll mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen. Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist in einem der beiden für das Studium gewählten Unterrichtsfächer der Fächerverbindung abzuleisten.

Zur Ableistung von Blockpraktika und studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Anmeldung erforderlich. Studierende, die das Lehramt für Gymnasien anstreben, erhalten Formulare im Internet und beim Praktikumsamt. Die Infos zur Anmeldung finden Sie aktuell hier: 

http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberfranken/praktikumsamt/

Für Studierende des Lehramtes an Realschulen ist die Anmeldung für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und für das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum nur über folgende Internetadresse möglich:

http://www.realschule.bayern.de/seminar/studium/praktikumsanmeldung/

Die Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum ist an das zuständige Praktikumsamt zu richten.
Sie muss dem Praktikumsamt bis spätestens 15. April für das folgende Schuljahr vorliegen (also für das folgende Winter- und Sommersemester), da die Stundenpläne und Klassenzuweisungen für die Praktikumslehrkräfte entsprechend gestaltet werden müssen.

​Kaufmännisches PraktikumEinklappen

Studierende des Lehramtes für Gymnasium und Realschule mit der Fächerverbindung Wirtschaftswissenschaften müssen ein vier- bzw. dreimonatiges Kaufmännisches Praktikum absolvieren. Es ersetzt das achtwöchige Betriebspraktikum. Das kaufmännische Praktikum muss in einem Betrieb absolviert werden, der kaufmännische Lehrlinge ausbilden kann. 

Das Praktikum kann in zwei zweimonatige oder in einen dreimonatigen und einen einmonatigen oder einen zweimonatigen Abschnitt und zwei einmonatige Abschnitte aufgeteilt werden. Ein Abschnitt muss mindestens einen Monat umfassen muss. Als Abschnitte werden nur ganze Monate anerkannt (z. B. 5. März bis 4. April).

Während des Praktikums ist ein Berichtsheft zu führen, in dem die Tätigkeiten aufgelistet werden und das vom Studierenden und vom Betrieb unterschrieben werden muss. Das Berichtsheft ist im Prüfungsamt vorzulegen. Kaufmännische Berufsausbildungen können auf Antrag vom Prüfungsamt als kaufmännisches Praktikum anerkannt werden. Für das Kaufmännische Praktikum gibt es keinen Vordruckmit dem der Praktikumsgeber das Praktikum bestätigen kann. Das Praktikum wird vom Praktikumsgeber in einem kurzen Schreiben bestätigt, in dem u.a. die Tätigkeiten stichpunktartig aufgeführt werden. Dieses Schreiben und das vorgeschriebene Berichtsheft werden vom Praktikumsgeber unterschrieben und gestempelt.​

Auf vorherigen Antrag beim Prüfungsamt für das Lehramt an der Universität Bayreuth können auch Auslandspraktika im Umfang von bis zu zwei Monaten auf das kaufmännische Praktikum angerechnet werden, sofern der vorgesehene Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, Einblick in relevante Bereiche der wirtschaftlichen und rechtlichen Praxis des Gastlandes zu geben.

Richtlinien Infektions- und VersicherungsschutzEinklappen

Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Manuel Friedrich

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